Hinweis: Der Flugauftrag kann jederzeit durch den Ausbildungsleiter oder Fluglehrer widerrufen werden.
1.) Die Fluggebietsordnungen habe ich gelesen und akzeptiert
Buchenberg: https://www.buchenbergbahn.de/de/sommer/aktivitaeten/gleitschirm-und-drachenfliegen
Hündle:https://www.paragliding-academy.com/fluggebiet-huendle-oberstaufen/
2.) Das Wetter muss bei Flugantritt ordnungsgemäß überprüft werden (keine Fronten im Anmarsch, kein Föhn, Windgeschwindigkeit bis max. 15km/h, keine wesentliche Seitenwindkomponente, keine Turbulenzen, keine Gewitter). Desweiteren dürfen zum Startzeitpunkt keine thermischen oder anderen Turbulenzen auftreten. Der Pilot vergewissert sich das er nicht im Lee startet und die Windrichtung für den Startplatz geeignet ist.
3.) Die Landevolten der jeweiligen Landeplätze, die Auflagen der Startplätze und die Fluggebietsordnungen sind einzuhalten.
4.) Bei Außenlandungen ist das Landefeld unverzüglich zu verlassen und der Schirm am Wegrand zusammen zu legen.
5.) Ich bin im Besitz einer gültigen Haftptlichversicherung für mein Fluggerät.
6.) Alle Schulungsflüge mit Flugauftrag sind ohne thermische Aktivität in den frühen Morgenstunden durchzuführen. Zur Mittagszeit ist der Schulungsbetrieb einzustellen. Für Ausnahmen bedarf es der Rückmeldung mit dem Ausbildungsleiter oder eines Fluglehrers der Paragliding Academy.
7.) Die Grüne Karte muss für einen Flugauftrag am Buchenberg online beantragt werden und auf Verlangen dem Liftpersonal vorgezeigt werden : https://flugschule-tegelberg.de/einweisung-tegelberg/
8.) Sollten Unsicherheiten vor Flugantritt auftreten, bitte vorab den Ausbildungsleiter oder einen verantwortlichen Fluglehrer kontaktieren
9.) Der Flugschüler führt vor dem Start seinen 5-Punkte Startcheck und Vorflugcheck ordnungsgemäß durch und hält alle luftrechtlich relevanten Anordnungen ein (Tragen eines Helms mit Flughelmnorm usw.)
10.) Der Flugschüler vergewissert sich vor dem Start das der Luftraum frei ist
11.) Sollte der Flugschüler die Freigabe für die Durchführung von Flugmanövern haben, muss sich der Pilot vergewissern das die Höhe zur Durchführung der Manöver ausreichend ist. Nach der Durchführung des Manövers muss noch genügend Höhe für eine sichere und ordnungsgemäße Landevolte mit Gegen-/Quer- und Endandflug möglich sein, ansonsten ist das Manöver abzubrechen.
12.) Die durchgeführten Flüge sind am gleichen Tag noch zur Überprüfung im DHV Online Flugbuch einzutragen und werden dann vom Fluglehrer/Ausbildungsleiter bestätigt.
13.) Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen zur Durchführung eines sicheren Fluges nach LuftVG und ergänzend dazu APO des Beauftragten DHV. APO siehe hier: https://www.dhv.de/piloteninfos/ausbildung/luftrecht/