1. Der Ausbildungsvertrag kommt schriftlich durch Unterschrift des Flugschülers zustande.
2. Die Flugschule übernimmt die Ausbildung zum vorgenannten Ausbildungsziel und verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachlichen Ausbildung nach dem Theorie - und Praxislehrplan des DHV für Gleitsegelpiloten. Die Gestaltung des Ausbildungs-programms obliegt allein der Flugschule.
3. Der Flugschüler ist selbst verantwortlich, daß er die nach den luftrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen, persönlichen Voraussetzungen, die zum Beginn der Ausbildung berechtigen, erfüllt.
4. Der Flugschüler erklärt in Selbstauskunft, dass er nach der Luftverkehrsordnung geistig und körperlich tauglich ist und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Ihm ist klar, dass Gleitschirmfliegen eine Outdoorsportart ist und potentiell gefährlich sein kann.
5. Ich werde die Übungen Aufziehen, Steuern und Landen nur durchführen, wenn ich sie vor meiner ersten praktischen Übung im Theorieunterricht ausreichend vermittelt bekommen und verstanden habe.
6. Die Theorieausbildung und Praxisausbildung zum beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein endet jeweils mit der Zulassung des Flugschülers zur DHV Prüfung.
7. Damit das Fliegen sicher erlernt wird, muss der Flugschüler den Anordnungen der Schule und des Lehrpersonals Folge leisten. Insbesondere darf nur unter Aufsicht und nach erteiltem Flugauftrag des Fluglehrers geflogen werden. Das Tragen eines geeigneten Kopfschutzes sowie geeigneten Schuhwerkes ist Pflicht und obliegt der Verantwortung des Flugschülers
9. Die Ausbildungsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Kurspreisliste und sind vor Kursantritt zu entrichten. Bei Kursrücktritt während des Kurses aus jeglichen Gründen (gesundheitliche oder private Gründe) besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren oder Rücknahme bereits gekaufter Ausrüstungsgegenstände. Wir empfehlen DRINGEND den Abschluß einer Reiserücktritt-/ Reiseabbruchversicherung. Die Kosten für DHV Prüfungen (Theorie und Praxis), Bergbahn, Fahrtkosten und Landeplatzgebühren sind in den Kurspreisen nicht enthalten. Die Prüfungsgebühren richten sich nach der Kostenverordnung (LuftKostV) und des DHV (Deutscher Hängegleiter Verband, Beauftragter des Bundesminister für Verkehr).
10. Es besteht eine Betriebshaftpflicht der Flugschule sowie eine Fluglehrerhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Die Flugschule gewährt dem Schüler auf Verlangen Einsicht in die Versicherungspolice. Bei einem Schadensfall, der durch die Flugschule oder deren Personal fahrlässig verursacht wird, tritt die Flugschule die Ansprüche gegen die Fluglehrerhaftpflichtversicherung an den Geschädigten ab. Die Flugschule, sowie deren Personal haften für diesen Fall nur soweit der Versicherer leistungsfrei ist.
11. Jeder Flugschüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Der Flugschüler ist entsprechend den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes und der Erlaubnis zum Betrieb der Schule Haftpflichtversichert. Bergrettungsaktionen sowie Krankenhausaufenthalte und deren Kosten sind vom Flugschüler zu bezahlen.
12. Bei Inanspruchnahme der Leihausrüstung haftet der Schüler für Schäden an der gestellten Ausrüstung, die er verursacht. Der Flugschüler hat die Flugausrüstung sorgfältig zu behandeln. Der Mietvertrag endet mit Beendigung der Ausbildung.
13. Bei Nutzung der eigenen Flugausrüstung (Flyzeit Paket | Fremdausrüstung) hat der Schüler selbst für die notwendige Versicherung zu sorgen. Der Flugschüler ist selbst für die Einhaltung der luftrechtlichen Bestimmungen seiner Ausrüstung zuständig (Nachprüfung/ Check, Retter packen, betriebstüchtiger Zustand der Flugausrüstung).
14. Den DHV Ausbildungsnachweis über die Gleitschirm Ausbildung führt der Flugschüler eigenständig und eigenverantwortlich nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Anzahl der eingetragenen Theorie- und Praxisstunden ist allein der Flugschüler verantwortlich.
15. Dem verantwortlichen Ausbildungsleiter des Flugkurses obliegt es, Flugschüler von der theoretischen und praktischen DHV Prüfung auszuschließen, wenn die theoretische und/oder praktische Prüfungsreife auch bei durchgeführter Mindestanzahl der Theorie- und/oder Flugstunden | Flüge nicht erreicht ist.
16. Auf einen Transport mit dem Flugschulbus besteht kein Anspruch. Die Anreise zu den Fluggeländen erfolgt in der Regel mit dem Privat PKW in Fahrgemeinschaften. Die Auffahrten vor Ort zu den Startplätzen in den Höhenkursen erfolgen mit dem Flugschulbus oder den Seilbahnen. Sollte ich mit dem Flugschulbus mitfahren, geschieht dies auf meine eigene Verantwortung hin und ich stelle im Falle eines Unfalles keinerlei Schadensersatz- ansprüche und/oder zivilrechtliche Klage gegenüber der Paragliding Academy oder dessen Lehrpersonal bzw. dem Fahrer.
17. Die Paragliding Academy ist nicht verantwortlich für die angebotenen Unterkünfte während des Kurses/ der Flugreise/ der Fortbildung. Eventuell geltende Schadensersatzansprüche müssen an den jeweiligen Vermieter gerichtet werden.
18. Die Flugschule ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, z. B. bei mangelnder fliegerischer Eignung des Flugschülers, Verstoß des Schülers gegen luftfahrtrechtliche Vorschriften, oder bei Verstoß gegen Anweisungen der Schule oder ihres Personals.