Ausbildung

Ausbildungsvertrag: Gleitschirm-Einsteiger (Grundkurs / A-Lizenz)
Ausbildungsvertrag und Haftungsausschluß Paragliding Academy Chris Geist GmbH
Höhenkurs
  • Schnupperkurs
  • Grundkurs
  • Höhenkurs
  • Flyzeit Paket
  • Tandemkurs

Bitte lies die nachfolgenden Punkte aufmerksam durch. Du bestätigst Sie mit Deiner Unterschrift

1. Zustandekommen & Leistungsumfang

  1. Der Ausbildungsvertrag kommt durch die Übermittlung dieses Formulars / Unterschrift des Flugschülers zustande.
  2. Die Paragliding Academy Chris Geist GmbH übernimmt die Ausbildung zum vereinbarten Ziel gemäß dem Ausbildungsplan des DHV (Deutscher Hängegleiter Verband e. V.). Die methodische und organisatorische Gestaltung des Unterrichts obliegt der Flugschule.
  3. Die Theorie- und Praxisausbildung endet jeweils mit der Zulassung des Flugschülers zur DHV-Prüfung. Der Ausbildungsleiter ist berechtigt, Schüler von der Prüfung auszuschließen, wenn die Prüfungsreife trotz Absolvierung der Mindeststunden nicht erreicht ist.

 

2. Voraussetzungen & Selbstauskunft

  1. Der Flugschüler ist selbst dafür verantwortlich, alle luftrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn zu erfüllen.
  2. Der Flugschüler erklärt in Selbstauskunft, dass er geistig und körperlich tauglich ist und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Ihm ist bewusst, dass Gleitschirmfliegen als Natursportart mit typischen Restrisiken verbunden ist.
  3. Bei eigenen Fluggeräten (Flyzeit-Paket / Fremdausrüstung) ist der Schüler selbst für die Einhaltung aller luftrechtlichen Bestimmungen (Betriebstüchtigkeit, Check, gepackter Retter) und notwendigen Versicherungen verantwortlich.

 

3. Schulungsbetrieb, Ausrüstung & Pflichten

  1. Den Anordnungen des Schulungspersonals ist im Interesse der Sicherheit strikt Folge zu leisten. Es darf ausschließlich unter Aufsicht und nach erteiltem Flugauftrag geflogen werden. Das Tragen eines passenden Kopfschutzes sowie von festem, knöchelhohem Schuhwerk ist Pflicht.
  2. Praktische Übungen (Aufziehen, Steuern, Landen) führt der Schüler erst durch, wenn die theoretischen Grundlagen hierfür vermittelt und verstanden wurden.
  3. Der Ausbildungsnachweis (DHV-Flugbuch) wird vom Schüler gewissenhaft geführt und dem Fluglehrer zur Gegenzeichnung vorgelegt.
  4. Gestellte Leihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Der Schüler haftet für von ihm schuldhaft oder durch Missachtung von Anweisungen verursachte Schäden an der Leihausrüstung.

 

4. Gebühren, Nebenkosten & Rücktritt

  1. Die Ausbildungsgebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste und sind vor Kursbeginn fällig. Bei vorzeitigem Ausbildungsabbruch aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr oder Rücknahme gekaufter Ausrüstung. Der Abschluss einer Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
  2. Nicht in den Kursgebühren enthalten sind Kosten für Prüfungen (DHV/LuftKostV), Seilbahnen, Landeplatzgebühren, Bergbeförderung sowie persönliche Anreise und Verpflegung.

 

5. Haftung & Versicherung

  1. Für den Schulungsbetrieb besteht eine Betriebshaftpflicht- sowie Fluglehrerhaftpflichtversicherung. Einsicht in die Police wird auf Verlangen gewährt.
  2. Die Haftung der Paragliding Academy Chris Geist GmbH und ihres Schulungspersonals für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden, z. B. bei Beschädigung privater Gegenstände oder bei der freiwilligen Mitfahrt im Schulungsbus) haften die Flugschule und das Lehrpersonal nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Kosten für eventuelle Bergrettungsaktionen, Krankentransporte oder Behandlungen sind vom Flugschüler zu tragen bzw. über dessen eigene Kranken-/Unfallversicherung abzudecken.

 

6. Unterkünfte & Mitfahrgelegenheit

  1. Die Mitfahrt im Schulungsbus erfolgt freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht nicht. Für Sachschäden während der Beförderung haftet die Flugschule nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Flugschule ist nicht Veranstalter oder Vermieter von Unterkünften. Etwaige Ansprüche bezüglich der Unterkunft sind direkt an den jeweiligen Vermieter zu richten.

 

7. Fristlose Kündigung

Die Flugschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (z. B. bei mangelnder fliegerischer Eignung, Verstößen gegen luftrechtliche Bestimmungen oder beharrlicher Missachtung von Sicherheitsanweisungen). Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.