Fortbildung

Teilnahme- und Schulungsvertrag: Fortbildung / B-Schein-Praxis / Flugreise
Fortbildungsvertrag und Haftungsausschluß Paragliding Academy Chris Geist GmbH
  • Sicherheitstraining
  • Alpentour
  • Slowenien Flugreise
  • Monte Cucco Flugreise
  • Griechenland Flugreise
  • Algodonales Flugreise
  • Thermik-/Technik Seminar
  • XC Tour /Seminar
  • Take Off Seminar
  • Windenschulung
  • Tandemausbildung
  • Refresherkurs
  • Pyrenäen Flugreise
  • Kolumbien Flugreise
  • Südafrika Flugreise
  • Sicher Thermikfliegen Kompaktkurs
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  • Teneriffa Flugreise
  • Albanien Flugreise
  • Landetraining
  • Hike to Fly Seminar
  • Sonstige Veranstaltung (bitte unten Angeben)
2026
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Kein Sicherheitstraining gebucht
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Wie beurteilst Du dein fliegerisches Können (0= Einsteiger | 5= sehr guter Pilot)

Bitte lies die nachfolgenden Punkte aufmerksam durch. Du bestätigst Sie mit Deiner Unterschrift

1. Eigenverantwortung & Voraussetzungen

  • Der Pilot ist selbst dafür verantwortlich, alle luftrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen (gültige Lizenzen, Haftpflichtversicherung, zugelassenes und gechecktes Flugequipment inkl. gepacktem Retter).
  • Der Pilot erklärt in Selbstauskunft, dass er körperlich und geistig tauglich ist und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen.
  • Die Teilnahme erfolgt in Kenntnis darüber, dass Gleitschirmfliegen eine Flugsportart mit typischen Restrisiken ist.

 

 

2. Sicherheit & Ausrüstung

  • Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Kursleiter ist Folge zu leisten.
  • Die Nutzung von Aufziehhilfen durch das Lehrpersonal erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch und eigene Verantwortung des Piloten.
  • Bei Inanspruchnahme von Leihausrüstung der Flugschule haftet der Pilot für von ihm verursachte Schäden an der Ausrüstung und hat diese sorgfältig zu behandeln.

 

 

3. Organisation, Unterkünfte & Mitfahrgelegenheit

  • Alle angebotenen Ausfahrten, Reisen und Fortbildungen gelten als praktische B-Schein-Ausbildung. Die Flugschule ist ausschließlich Organisator und Schulungsstätte, jedoch kein Reiseveranstalter (§§ 651a ff. BGB).
  • Die Flugschule ist nicht Veranstalter oder Vermieter der angebotenen Unterkünfte. Etwaige Beträge für Unterkünfte/Transfers werden ggf. als durchlaufender Posten weitergeleitet. Ansprüche bezüglich der Unterkunft sind direkt an den jeweiligen Vermieter zu richten.
  • Die Mitnahme in Fahrzeugen der Flugschule erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

 

 

4. Haftung & Versicherung

  1. Es besteht eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Fluglehrerhaftpflichtversicherung. Einsicht in die Police wird auf Verlangen gewährt.
  2. Die Haftung der Flugschule und ihres Personals für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden, z. B. auch bei Mitfahrt im Fahrzeug) haften die Flugschule und das Lehrpersonal nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.